Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die seit nunmehr mehreren Monaten gesperrte Fußgängerbrücke über der Straße "Neuer Weg", die sogenannte "Holzbrücke", die die Straße "Am Rebenborn" mit dem "Heinrich-Bingemer-Weg" verbindet, möglichst zeitnah in Stand gesetzt wird und damit wieder zur Benutzung freigegeben werden kann. Begründung: Seit mittlerweile mehreren Monaten ist die Holzbrücke über dem Neuen Weg gesperrt, ohne dass dort erkennbar Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten stattgefunden haben. Fußgänger sind daher gezwungen, an dieser Stelle die Straße "Neuer Weg" im Bereich der T-Kreuzung zum "Heinrich-Bingemer-Weg" zu überqueren, was - im Vergleich zur Nutzung der Fußgängerbrücke - nicht völlig gefahrlos möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Sanierung der "Holzbrücke" möglichst zeitnah erfolgen, zumal sie auch Teil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt ist. Daher muss sichergestellt werden, dass die Fußgängerbrücke allerspätestens vor Wiedereröffnung der Schule am Hang wieder nutzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2 Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2024, OF 296/16 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der rechts vor links Regelung möglich zu machen. Begründung: Dieser absolut unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links Foto: Google Street View Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 288/16 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Magistrat wird beauftragt, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann. 2. Auskunft zu geben, ob im neuen regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) wie hoch die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahnstation / U-Bahnstation in Bergen sind b) wie hoch der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn ist im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten c) wie hoch der Krankenstand ist im Vergleich Seilbahn / Busse (als Beispielstadt dienen z. B. Koblenz oder Mannheim) Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten/Nutzenverhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 265/16 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber im Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur 4 Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass abgelehnte Erstwünsche in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried ggf. sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine 5-Zügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5566 2024 Die Vorlage OF 265/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 275/16 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße Ecke Westpreußen Straße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört zum Schulwegeplan) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können /sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße - Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5573 2024 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, besser geeignete Streckenführungen für eine Regionaltangente Ost ausarbeiten zu lassen. Begründung: Sinn und Zweck des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2019 war es, zu prüfen, ob ein es sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, mittels einer Regionaltangente Ost den Schienenring um Frankfurt herum zu vollenden. Diese Kernidee ist nicht zu beanstanden und wird nicht in Abrede gestellt. Die mit der Vorlage B 128 vorgestellte erste Machbarkeitsstudie, welche präferierend die Trassenvariante 1 anführt, ist allerdings aus vielen Gründen unausgegoren und nicht akzeptabel. So basieren die abgeschätzten Investitionskosten auf einen Preisstand aus dem Jahr 2016, was die bisherigen Berechnungen und den Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 schon jetzt unglaubwürdig macht. Darüber hinaus führt der vorgeschlagene Streckenverlauf über eine Brücke von Fechenheim bis zum Berger Hang und von dort in einem Tunnel unter Bergen hindurch mit einer Haltestelle in Tunnellage. Während die Brückentrasse über den Fechenheimer Wald, einer Kleingartenanlage, direkt neben einem Sportplatz und quasi über dem Freibad Bergen-Enkheim verlaufen soll, ist der Tunnel am östlichsten Rand Bergens platziert und endet direkt auf dem Grundstück des letzten Milchbauers in Frankfurt. Schon aus diesem Grund ist die Streckenführung in keiner Weise akzeptabel. Dazu kommt, dass bei den ersten Berechnungen keinerlei Topografische Begebenheiten berücksichtigt wurden. Fast der gesamte und nicht unerhebliche Baustellenverkehr müsste durch das Nadelöhr "Barbarossastraße" geführt werden. So wurde die Lärmbelastung, die nicht nur während der Bauphase, sondern auch während des Betriebs aufgrund der Hanglage erheblich sein dürfte, nicht berücksichtigt. Fraglich dürfte auch sein, wie sich der Bau eines Tunnels im Berger Hang auf die Beschaffenheit des Bodens mit seinen vielen Quellen auswirkt. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass jedes einzelne notwendige Fachgutachten (ökologisches Gutachten; Lärmgutachten; usw), für sich genommen zu einem Planungsstopp führen wird, unabhängig von der fehlenden Akzeptanz der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger für diese Bahnstrecke. Der Magistrat sollte daher dringend zusammen mit dem RMV eine der anderen womöglich auch kostengünstigere, im Bericht B 128 genannten möglichen Trassenvarianten prüfen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 269/16 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Verkehrszeichen 325.1 umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jedem Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z.B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5569 2024 Die Vorlage OF 269/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen Vorgang: OA 405/23; ST 386/24; OM 1656/22; ST 1230/22 Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, in der Produktgruppe 22.01.01, Sachgebiet 79.74 (Abteilung Untere Naturschutzbehörde) die Mittel für Personal so zu erhöhen, dass zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden können. Begründung: Wie aus diversen Stellungsnahmen zum Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße (ST 386, ST 1230) hervorgeht, fehlen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) personelle Ressourcen, um großräumig im Frankfurter Stadtgebiet gegen Verstöße der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung vorzugehen. So sind zum Beispiel im o.g. Gebiet mit Wissen der UNB seit Jahren eklatante Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung zu beobachten. Diese sind so groß, dass diese selbst für einen Laien als schädliche Eingriffe in die Natur einzuordnen sind. Aus der Presse ist ferner zu entnehmen, dass dies nicht nur Bergen-Enkheim, sondern auch weitere Stadtteile betrifft. Eine Erhöhung der Stellenzahl würde dazu führen, dass die UNB sich um mehr Verstöße auch in niedrigeren Prioritäten (hier LSG I) kümmern und somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2024 Die Vorlage OF 248/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 228/16 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Die Stellungnahme ST 1383 vom 02.08.2021 besagt, dass "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen a.) im Neubaugebiet Leuchte - hier die eingezäunte Fläche als Magerboden bezeichnet, (siehe Abbildung I.). und b.) die noch entsprechend zu sichernde Fläche " Aussichtsanhöhe zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher" siehe Abbildung II. als Flächen für einen Auslauf für Hunde gegeben wären. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, zwei Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen, tiergerechten freien Auslauf zu gewähren. Mit einem Hundespielplatz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mensch & Hund auf sicherem Gelände zusammen Spaß haben, aber auch die Sozialisierung von Mensch und Tier stärkt - was nicht nur das Selbstvertrauen des Hundes stärkt - sondern auch die Kommunikation untereinander. "Die Grundlage des Erfolges besteht darin, den Standpunkt des anderen zu verstehen." Nach allgemeiner Meinung, ist das der Grundstein für gute Kommunikation, Freundschaft & Teamwork. Wenn dieses Fundament aus Vertrauen und Verstehen besteht, fördert es die Bindung, die Beziehung und hilft bei der Erziehung der Tiere. Anlage 2 Abbildungen Abb.1 Abb. II. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4994 2024 Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 3 CDU, 1 GRÜNE, SPD und BFF gegen 2 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 242/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark (August-Siebert-Straße, Sebastian-Rinz-Straße und Fritz-Neumark-Weg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark an den folgenden Strassen zu überprüfen und zu verbessern: August-Siebert-Strasse, Sebastian-Rinz-Strasse und Fritz-Neumark-Weg. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Es gibt auf den genannten Straßen am Rande des Grüneburgparks viel zu wenig Strassenbeleuchtung. Anzahl der Strassenlaternen sowie die Leuchtstärke sind so gering, daß grosse Wegstrecken in Dunkelheit zurückgelegt werden müssen. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner und Parkbesucher, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2022 Die Vorlage OF 242/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 151/11 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat möge einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten ausweisen. - zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westlicher Richtung, sichergestellt werden. - Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Fahrrädern und Fußgängern. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kauflandgelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von 1,5 Metern, eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1303 2022 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 156/10 Betreff: Leuchte für den Frankfurter Berg Zwischen dem Berkersheimer Weg 8 und der Julius-Brecht-Straße 5 befindet sich ein öffentlich frei zugänglicher, ausgebauter und stark frequentierter Fußweg (auf Flurstück 22/34). Der ca. 34 Meter lange Weg befindet sich nicht auf städtischen Grund. Die entlang des Weges befindlichen Bäume- und Sträucher sorgen insbesondere mit Blattbestand dafür, dass die umliegend vorhandenen Leuchten den Weg nicht mit Licht versorgen können. Der Regionalrat Frankfurter Berg beschloss am 04. Oktober 2021 eine Resolution, mit der die Wohnungsbaugesellschaft sowie der Präventionsrat Frankfurt gebeten werden, an der o.g. Stelle, mit deren Mitteln eine ergänzende Leuchte installieren zu lassen. Gemäß Kostenvoranschlag der Straßenbeleuchtung RheinMain sind für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtausgaben i.H.v. rund 6.960 EUR inkl. MwSt. zu veranschlagen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der deutlichen Verbesserung der gefühlten Sicherheit unterstützt der Ortsbeirat diese Maßnahme mit bis zu 3.480 EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2021 Die Vorlage OF 156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685, mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden? 2. Wie schätzt der Magistrat heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle vorgestellt? 4. Wurde mit dem 18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021 Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 68/16 Betreff: Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf der nördlichen Erlenseer Straße östlich des Frohngrundweges eine Strecke Gehweg erstellt wird, welcher vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. In diesem Bereich wäre eine "sichere" Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Begründung: Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innen-Kurve der Erlenseer Str. schon vor Jahren ein Geländer gestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten müssen. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Str. ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine "sichere" Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände über einen Graben direkt auf die Straße gehen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1173 2021 Die Vorlage OF 68/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 183/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau zu verbessern: 1.) Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2.) Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3.) Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, daß sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1049 2021 Die Vorlage OF 183/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 145/3 Betreff: Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark Der Holzhausenpark wird von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten in denen es früh dunkel und die Spielzeit damit extrem kurz. 2 weitere Leuchten würden den Bereich der Tischtennisplatten etwas besser beleuchten und ein echter Gewinn für die Kinder und Jugendlichen sein. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße wäre ein weiterer Punkt für die Aufenthaltsqualität in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden. Dazu gibt es eine Initiative der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 3. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob - die Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße insbes. im Bereich Holzhausenpark durch den Einsatz anderer Leuchtmittel verbessert werden kann - im Bereich des Spielplatzes 2 weitere Leuchten installiert werden können. Planskizze s.u. Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 145/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2021, OF 130/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 41 2021 Die Vorlage OF 130/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Betreff: Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat das Sportzentrum Frankfurt Ost realisiert und der Ortsbeirat über den Stand der Planungen informiert wird. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Initiative der SG Enkheim e.V. und des FC Germania 1911 Enkheim e.V. durch das Sportzentrum das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Die Sportvereine SG Enkheim und FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG-Enkheim über keine eigene Turnhalle und ist darauf angewiesen, von der Saalbau und der Riedschule Räume zu nutzen, die leider oft von diesen Institutionen selbst gebraucht werden. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle Bürger*innen. Das Sportzentrum Ost ermöglicht den Ausbau der zielgruppenspezifischen Jugend -und Senior*innenangebote, die Ausübung von Hallensportarten und bietet gleichzeitig die Chance, niederschwellige Angebote zur Bewegung im Freien zu realisieren. Neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten werden Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishallen wurde bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte die Einhaltung aktueller ökologischer Standards ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 94/11 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur PKW parken einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbau der "Anlieger Frei" Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord, zu spüren. Das angrenzende Industriegebietes macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger Frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. LKW's, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete PKW von Unternehmen, werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, Abenden unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z.B. für den Anlieferverkehr sollten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 94/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2021 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 45/15 Betreff: Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, unter dem Aspekt der Denkmalpflege auch den Grabstein des ehemaligen Pfarrers Wilhelm Buchhold im Alten Teil , Feld C 1, ohne Nummer mit in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessens aufnehmen zu lassen. Foto: Beate Lamb Begründung: An dieser Stelle wurde der evangelische Pfarrer Wilhelm Emil Buchhold 1934 und 1941 seine Ehefrau Emma Karoline (Karola) geb. Hoffmann bestattet. Pfarrer Buchhold kam 1924 mit seiner Ehefrau und zwei Töchtern von Hainichen-Limeshain nach Nieder-Eschbach. Er war Pfarrer bis zu seinem letztem Tag und sehr beliebt in der Gemeinde. Sein wohl bekanntester Satz den er häufig verwendete, steht auf seinem Grabstein und lautet: "Dein Weg ist unseres Fußes Leuchte". Bei der Beerdigung war die ganze Gemeinde anwesend." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Betreff: Tempo 30 in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen. Begründung: In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die seit nunmehr mehreren Monaten gesperrte Fußgängerbrücke über der Straße "Neuer Weg", die sogenannte "Holzbrücke", die die Straße "Am Rebenborn" mit dem "Heinrich-Bingemer-Weg" verbindet, möglichst zeitnah in Stand gesetzt wird und damit wieder zur Benutzung freigegeben werden kann. Begründung: Seit mittlerweile mehreren Monaten ist die Holzbrücke über dem Neuen Weg gesperrt, ohne dass dort erkennbar Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten stattgefunden haben. Fußgänger sind daher gezwungen, an dieser Stelle die Straße "Neuer Weg" im Bereich der T-Kreuzung zum "Heinrich-Bingemer-Weg" zu überqueren, was - im Vergleich zur Nutzung der Fußgängerbrücke - nicht völlig gefahrlos möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Sanierung der "Holzbrücke" möglichst zeitnah erfolgen, zumal sie auch Teil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt ist. Daher muss sichergestellt werden, dass die Fußgängerbrücke allerspätestens vor Wiedereröffnung der Schule am Hang wieder nutzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2 Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2024, OF 296/16 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der rechts vor links Regelung möglich zu machen. Begründung: Dieser absolut unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links Foto: Google Street View Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 288/16 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Magistrat wird beauftragt, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann. 2. Auskunft zu geben, ob im neuen regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) wie hoch die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahnstation / U-Bahnstation in Bergen sind b) wie hoch der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn ist im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten c) wie hoch der Krankenstand ist im Vergleich Seilbahn / Busse (als Beispielstadt dienen z. B. Koblenz oder Mannheim) Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten/Nutzenverhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 279/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) dass der fakultativer Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufgenommen wird; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen, sind. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 nach Bergen (und weiter nach Maintal Nord - auch um eine Intermodalität mit der evtl. RTO zu gewährleisten) oder zumindest bis zum Atzelberg. Ersteres würde Bergen an das Schienennetz anschließen. Letzteres würde neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach auch die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Falls ein Ausgleich für einen Eingriff in Betracht kommt, muss sichergestellt sein, dass dann der Ausgleich auch in Bergen-Enkheim und nicht in einem anderen Frankfurter Stadtteil erfolgt. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 265/16 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber im Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur 4 Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass abgelehnte Erstwünsche in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried ggf. sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine 5-Zügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, so dass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5566 2024 Die Vorlage OF 265/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 275/16 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße Ecke Westpreußen Straße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört zum Schulwegeplan) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können /sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße - Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5573 2024 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, besser geeignete Streckenführungen für eine Regionaltangente Ost ausarbeiten zu lassen. Begründung: Sinn und Zweck des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2019 war es, zu prüfen, ob ein es sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, mittels einer Regionaltangente Ost den Schienenring um Frankfurt herum zu vollenden. Diese Kernidee ist nicht zu beanstanden und wird nicht in Abrede gestellt. Die mit der Vorlage B 128 vorgestellte erste Machbarkeitsstudie, welche präferierend die Trassenvariante 1 anführt, ist allerdings aus vielen Gründen unausgegoren und nicht akzeptabel. So basieren die abgeschätzten Investitionskosten auf einen Preisstand aus dem Jahr 2016, was die bisherigen Berechnungen und den Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 schon jetzt unglaubwürdig macht. Darüber hinaus führt der vorgeschlagene Streckenverlauf über eine Brücke von Fechenheim bis zum Berger Hang und von dort in einem Tunnel unter Bergen hindurch mit einer Haltestelle in Tunnellage. Während die Brückentrasse über den Fechenheimer Wald, einer Kleingartenanlage, direkt neben einem Sportplatz und quasi über dem Freibad Bergen-Enkheim verlaufen soll, ist der Tunnel am östlichsten Rand Bergens platziert und endet direkt auf dem Grundstück des letzten Milchbauers in Frankfurt. Schon aus diesem Grund ist die Streckenführung in keiner Weise akzeptabel. Dazu kommt, dass bei den ersten Berechnungen keinerlei Topografische Begebenheiten berücksichtigt wurden. Fast der gesamte und nicht unerhebliche Baustellenverkehr müsste durch das Nadelöhr "Barbarossastraße" geführt werden. So wurde die Lärmbelastung, die nicht nur während der Bauphase, sondern auch während des Betriebs aufgrund der Hanglage erheblich sein dürfte, nicht berücksichtigt. Fraglich dürfte auch sein, wie sich der Bau eines Tunnels im Berger Hang auf die Beschaffenheit des Bodens mit seinen vielen Quellen auswirkt. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass jedes einzelne notwendige Fachgutachten (ökologisches Gutachten; Lärmgutachten; usw), für sich genommen zu einem Planungsstopp führen wird, unabhängig von der fehlenden Akzeptanz der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger für diese Bahnstrecke. Der Magistrat sollte daher dringend zusammen mit dem RMV eine der anderen womöglich auch kostengünstigere, im Bericht B 128 genannten möglichen Trassenvarianten prüfen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 269/16 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Verkehrszeichen 325.1 umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jedem Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z.B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5569 2024 Die Vorlage OF 269/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen Vorgang: OA 405/23; ST 386/24; OM 1656/22; ST 1230/22 Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, in der Produktgruppe 22.01.01, Sachgebiet 79.74 (Abteilung Untere Naturschutzbehörde) die Mittel für Personal so zu erhöhen, dass zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden können. Begründung: Wie aus diversen Stellungsnahmen zum Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße (ST 386, ST 1230) hervorgeht, fehlen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) personelle Ressourcen, um großräumig im Frankfurter Stadtgebiet gegen Verstöße der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung vorzugehen. So sind zum Beispiel im o.g. Gebiet mit Wissen der UNB seit Jahren eklatante Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung zu beobachten. Diese sind so groß, dass diese selbst für einen Laien als schädliche Eingriffe in die Natur einzuordnen sind. Aus der Presse ist ferner zu entnehmen, dass dies nicht nur Bergen-Enkheim, sondern auch weitere Stadtteile betrifft. Eine Erhöhung der Stellenzahl würde dazu führen, dass die UNB sich um mehr Verstöße auch in niedrigeren Prioritäten (hier LSG I) kümmern und somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2024 Die Vorlage OF 248/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 228/16 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Die Stellungnahme ST 1383 vom 02.08.2021 besagt, dass "Die Anregung des Ortsbeirats 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist hier vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen". Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlagen a.) im Neubaugebiet Leuchte - hier die eingezäunte Fläche als Magerboden bezeichnet, (siehe Abbildung I.). und b.) die noch entsprechend zu sichernde Fläche " Aussichtsanhöhe zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher" siehe Abbildung II. als Flächen für einen Auslauf für Hunde gegeben wären. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen, im fußläufig erreichbaren Nahbereich, zwei Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen, tiergerechten freien Auslauf zu gewähren. Mit einem Hundespielplatz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mensch & Hund auf sicherem Gelände zusammen Spaß haben, aber auch die Sozialisierung von Mensch und Tier stärkt - was nicht nur das Selbstvertrauen des Hundes stärkt - sondern auch die Kommunikation untereinander. "Die Grundlage des Erfolges besteht darin, den Standpunkt des anderen zu verstehen." Nach allgemeiner Meinung, ist das der Grundstein für gute Kommunikation, Freundschaft & Teamwork. Wenn dieses Fundament aus Vertrauen und Verstehen besteht, fördert es die Bindung, die Beziehung und hilft bei der Erziehung der Tiere. Anlage 2 Abbildungen Abb.1 Abb. II. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4994 2024 Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 3 CDU, 1 GRÜNE, SPD und BFF gegen 2 CDU und 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 242/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark (August-Siebert-Straße, Sebastian-Rinz-Straße und Fritz-Neumark-Weg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung am Grüneburgpark an den folgenden Strassen zu überprüfen und zu verbessern: August-Siebert-Strasse, Sebastian-Rinz-Strasse und Fritz-Neumark-Weg. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Es gibt auf den genannten Straßen am Rande des Grüneburgparks viel zu wenig Strassenbeleuchtung. Anzahl der Strassenlaternen sowie die Leuchtstärke sind so gering, daß grosse Wegstrecken in Dunkelheit zurückgelegt werden müssen. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner und Parkbesucher, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1412 2022 Die Vorlage OF 242/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 151/11 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat möge einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten ausweisen. - zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westlicher Richtung, sichergestellt werden. - Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Fahrrädern und Fußgängern. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kauflandgelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von 1,5 Metern, eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1303 2022 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 156/11 Betreff: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee von zwei "Charge Point Operator" einen Schnellladepark für Frankfurter Bürger und Besucher der Stadt Frankfurt einrichten lassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit zwei Charge Point Operator auf dem Gelände des Park+Ride Parkhaus Borsigallee einen Schnell-Ladepark für E-Fahrzeuge einzurichten. Alternativ sollte dort, wie im Bebauungsplan bereits vorgesehen, auf der obersten Etage ein Sport und Freizeitangebot geplant und gebaut werden und das Freigelände für Sport und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Begründung: Am Park+Ride Parkhaus Borsigallee wird zukünftig direkt anliegend ein neuer Autobahnanschluss entstehen. Bereits heute befindet sich dort 100Meter entfernt, ein Autobahnanschluss. Es gibt keinerlei Schnellladeinfrastruktur größer 100kW Leistung in Frankfurt. Normale Schnelllader haben jetzt bereits 250 bis 350kW Ladeleistung, Tendenz steigend. Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Ein Schnelllader alleine hat eine Kontaktrate im oberen zweistelligen bis dreistelligen Bereich am Tag. Diese werden in Gruppen a 8,12 oder 16 Stück aufgestellt. Ein normaler gängiger bekannter Ladepunkt in der Stadt hingegen hat im Durchschnitt nur zwei bis drei Ladekontakte. Dort wird langsam geladen, in der Regel in 4-6 Stunden (11kW max). Keiner möchte stundenlang beim Auto bleiben und dort aufladen. Ein Schnelllader alleine kann 35 Wallboxen ersetzen. Der Vorteil des Standortes ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen östlichen Stadtteilen, sogar Bornheim, die umliegende profitierende gewerbliche Infrastruktur mit Einzelhandelsangeboten vom Lebensmittelsupermarkt, Tierbedarf, Fahrzeugwäsche, Schnellrestaurant, Fahrradgeschäft, Hessen-Center, und einem kleinen verbliebenen Teil Natur mit Resteichenwald, hinter der Autobahn. Zur alternativen Nutzung: Im Bebauungsplan Nr.677 Borsigallee / P+R Anlage ist festgehalten: 5. Städtebauliches Konzept Aus städtebaulichen Gründen werden zusätzliche Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen, um einer Monostruktur entgegenzuwirken und um die Sicherheit und Akzeptanz der Anlage zu erhöhen. Weiterhin sind auf dem Dach des Parkhauses Anlagen für sportliche Zwecke vorgesehen. 6. Art der baulichen Nutzung Im hinteren Teil des Grundstückes wird die Nutzung auf Stellplätze sowie Einrichtungen für sportliche Zwecke beschränkt, um das Planungsziel P+R-Anlage zu sichern. Die spezielle Festsetzung "sportliche Anlage" fördert das Ziel, durch eine Mischnutzung zusätzliche soziale Kontrolle zu erreichen und bietet die Möglichkeit, Einrichtungen mit großem Flächenbedarf, die im Stadtgebiet fehlen, an konfliktarmer Stelle unterzubringen. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Quelle: openchargemap.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 120 2022 Die Vorlage OF 156/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 241/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstr. und Arndtstr. - Savignystr. zwischen Arndtstr. und Rheinstr. Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung. - Lindenstr. ab Bockenheimer Landstr. bis Westendstr. - Bettinastr. - Westendstr. zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstr. - Beethovenstr. zwischen Kreisel Mendelssohnstr. und Friedrich-Ebert-Anlage 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1403 2022 Die Vorlage OF 241/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff nachfolgenden Wortlaut hat: "Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 76/16 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen ausgewiesen werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Wir denken, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Wir denken dabei z.B. an: - die Grünstreifen an der Leuchte - die Grünflächen am Berger Marktplatz - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee - den Schwimmbadparkplatz - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige Anhang (zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte. Schwimmbad Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1382 2022 Die Vorlage OF 76/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 156/10 Betreff: Leuchte für den Frankfurter Berg Zwischen dem Berkersheimer Weg 8 und der Julius-Brecht-Straße 5 befindet sich ein öffentlich frei zugänglicher, ausgebauter und stark frequentierter Fußweg (auf Flurstück 22/34). Der ca. 34 Meter lange Weg befindet sich nicht auf städtischen Grund. Die entlang des Weges befindlichen Bäume- und Sträucher sorgen insbesondere mit Blattbestand dafür, dass die umliegend vorhandenen Leuchten den Weg nicht mit Licht versorgen können. Der Regionalrat Frankfurter Berg beschloss am 04. Oktober 2021 eine Resolution, mit der die Wohnungsbaugesellschaft sowie der Präventionsrat Frankfurt gebeten werden, an der o.g. Stelle, mit deren Mitteln eine ergänzende Leuchte installieren zu lassen. Gemäß Kostenvoranschlag der Straßenbeleuchtung RheinMain sind für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtausgaben i.H.v. rund 6.960 EUR inkl. MwSt. zu veranschlagen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der deutlichen Verbesserung der gefühlten Sicherheit unterstützt der Ortsbeirat diese Maßnahme mit bis zu 3.480 EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2021 Die Vorlage OF 156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685, mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden? 2. Wie schätzt der Magistrat heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle vorgestellt? 4. Wurde mit dem 18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021 Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 68/16 Betreff: Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf der nördlichen Erlenseer Straße östlich des Frohngrundweges eine Strecke Gehweg erstellt wird, welcher vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. In diesem Bereich wäre eine "sichere" Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Begründung: Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innen-Kurve der Erlenseer Str. schon vor Jahren ein Geländer gestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten müssen. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Str. ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine "sichere" Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände über einen Graben direkt auf die Straße gehen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1173 2021 Die Vorlage OF 68/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 183/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau zu verbessern: 1.) Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2.) Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3.) Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, daß sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1049 2021 Die Vorlage OF 183/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 145/3 Betreff: Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark Der Holzhausenpark wird von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten in denen es früh dunkel und die Spielzeit damit extrem kurz. 2 weitere Leuchten würden den Bereich der Tischtennisplatten etwas besser beleuchten und ein echter Gewinn für die Kinder und Jugendlichen sein. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße wäre ein weiterer Punkt für die Aufenthaltsqualität in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden. Dazu gibt es eine Initiative der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 3. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob - die Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße insbes. im Bereich Holzhausenpark durch den Einsatz anderer Leuchtmittel verbessert werden kann - im Bereich des Spielplatzes 2 weitere Leuchten installiert werden können. Planskizze s.u. Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 145/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2021, OF 130/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 41 2021 Die Vorlage OF 130/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Betreff: Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat das Sportzentrum Frankfurt Ost realisiert und der Ortsbeirat über den Stand der Planungen informiert wird. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Initiative der SG Enkheim e.V. und des FC Germania 1911 Enkheim e.V. durch das Sportzentrum das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Die Sportvereine SG Enkheim und FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG-Enkheim über keine eigene Turnhalle und ist darauf angewiesen, von der Saalbau und der Riedschule Räume zu nutzen, die leider oft von diesen Institutionen selbst gebraucht werden. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle Bürger*innen. Das Sportzentrum Ost ermöglicht den Ausbau der zielgruppenspezifischen Jugend -und Senior*innenangebote, die Ausübung von Hallensportarten und bietet gleichzeitig die Chance, niederschwellige Angebote zur Bewegung im Freien zu realisieren. Neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten werden Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishallen wurde bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte die Einhaltung aktueller ökologischer Standards ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 94/11 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur PKW parken einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbau der "Anlieger Frei" Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord, zu spüren. Das angrenzende Industriegebietes macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger Frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. LKW's, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete PKW von Unternehmen, werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, Abenden unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z.B. für den Anlieferverkehr sollten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 94/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2021 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 45/15 Betreff: Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, unter dem Aspekt der Denkmalpflege auch den Grabstein des ehemaligen Pfarrers Wilhelm Buchhold im Alten Teil , Feld C 1, ohne Nummer mit in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessens aufnehmen zu lassen. Foto: Beate Lamb Begründung: An dieser Stelle wurde der evangelische Pfarrer Wilhelm Emil Buchhold 1934 und 1941 seine Ehefrau Emma Karoline (Karola) geb. Hoffmann bestattet. Pfarrer Buchhold kam 1924 mit seiner Ehefrau und zwei Töchtern von Hainichen-Limeshain nach Nieder-Eschbach. Er war Pfarrer bis zu seinem letztem Tag und sehr beliebt in der Gemeinde. Sein wohl bekanntester Satz den er häufig verwendete, steht auf seinem Grabstein und lautet: "Dein Weg ist unseres Fußes Leuchte". Bei der Beerdigung war die ganze Gemeinde anwesend." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 93/5 Betreff: Tempo 30 in der Golfstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Golfstraße zwischen Flughafenstraße und dem Parkplatz Golfclub durchgängig Tempo 30 anzuordnen. Begründung: In der Golfstraße darf die übliche Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 km/h gefahren werden, außer an einigen Stellen, wo auf Grund des schlechten Straßenbelags Tempo 30 angeordnet wurde. Die Golfstraße wird ganz überwiegend für den Freizeitverkehr genutzt und hat keinen eigenen Fußweg. Teilweise verläuft parallel ein Fußweg. Dies ist jedoch nicht der Fußweg der Golfstraße. Anders als die Golfstraße selbst ist er nicht beleuchtet. Er wird nicht durch die Leuchten der Golfstraße mitbeleuchtet, da er teilweise durch Baumreihen von der Golfstraße getrennt ist. Zudem können von diesem Fußweg die Liegenschaften der Golfstraße nicht erreicht werden. Die Fahrbahn der Golfstraße muss also auch durch den Fußverkehr genutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist daher auf 30 km/h zu begrenzen, wie dies für die meisten Straßen ohne eigene Fußwege im Stadtgebiet üblich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2021, OF 53/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2021 1. Die Vorlage OF 53/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 89/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 93/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Bergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEMeine Idee ist, die linke Seite des Trafohäuschens im Florianweg – von der Straße aus gesehen – als Fahrradabstellplatz zu nutzen. Hier könnten Anwohner ihre Fahrräder sicher abstellen und abschließen, einschließlich Lastenrädern. Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, schlage ich vor, gegenüber bei der Feuerwehr eine Kamera zu installieren. Den Glasentsorgungskasten würde ich stattdessen vor das Trafohäuschen versetzen, dort ist ein kleiner Grünstreifen vorhanden, der sich hierfür anbietet. Diese Lösung würde nicht nur mehr Platz für Fahrräder schaffen, sondern auch zur besseren Nutzung des vorhandenen Raums beitragen. Ich hoffe, meine Idee findet Anklang und freue mich auf eure Meinungen!
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Weiter lesen auf FFM.DEEs wäre schöne wenn mal mehrere dieser Blinkschilder mit den Smileys im Nordring und Marktstrasse aufgehängt werden, da dort immer zu schnell gefahren wird in den 30 iger Zonen. Da sind 50-60kmh keine Seltenheit. Wir Anwohner mit äußerster Vorsicht aus den Ausfahrten rausfahren weil die so angeschossen kommen, da kannste guggen wie de willst auf einmal ist da einer. Danke
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Expressbusse, die aus Richtung Hanau über die A66 kommen, halten zunächst an der Haltestelle Hessen-Center, und zwar unmittelbar BEVOR die Fußgänger-Ampel erreicht ist. Fast alle Fahrgäste steigen hier aus (das dauert), der erste drückt den Ampel-Knopf und genau in dem Moment, in dem der Bus wieder losfährt wird die Ampel für den Bus Rot. Und genau diese ein bis zwei Minuten sind die Zeit, die vergeht damit ich (fast) immer meinen Anschluss-Bus and der Haltestelle "Am Hessen-Center" (seitlich) verpasse. Und: Falls eine U-Bahn gerade kommt, rennen viele Fahrgäste VOR dem Bus über die Straße ohne auf grün zu warten. (ganz ehrlich: Das ist immer mal wieder richtig knapp, die KFZs sehen die Personen an dieser Stelle erst ganz spät). Frage: Warum befindet sich die Haltestelle Hessen-Center nicht NACH der Fußgänger-Ampel, also 20 Meter weiter? 1. Würde der Bus dann ein bis zwei Minuten gewinnen. 2. Die Fahrgäste die nicht auf grün waren wollen würden zumindest HINTER dem Bus die Straße überqueren (dann sehen schon mal die KFZs die Fußgänger und umgekehrt).
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEInnerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet. Lösungsvorschlag: Eine Geschwindigkeitsmessanzeige mit Kindermotiv, die ein gewisses Bewusstsein schafft.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.
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Weiter lesen auf FFM.DEEine Fahrradspur, auf der südlichen Seite vom alten Rathaus für die kommende Sperrung der Marktstraße ca. 2 Jahre während der Restaurierung des Rathauses, schlage ich vor. Derzeit ist für 4 Wochen dort die Marktstr. gesperrt und es gibt nur einen Durchgang an der nördlichen Seite des Rathauses und dort ist ein Schild "Durchfahrt verboten" mit einen Fahrrad darauf (Verkehrszeichen 250). An dieses Schild hält sich aber kein Fahrradfahrer und im 2-Minuten-Takt fahren Ironman-Profis und alles anderen Fahrradfahrer dort durch. Die Marktstr. ist ein Streckenteil des Ironman und wird somit als Probestrecke genutzt. Auf der südlichen Seite ist genug Platz für eine Arbeitsgerüst und eine Fahrradspur und die Fußgänger werden auf der nördlichen Seite nicht so erschreckt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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Weiter lesen auf FFM.DEBeschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!
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Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html
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Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html
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Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html
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Weiter lesen auf FFM.DESicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
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Weiter lesen auf FFM.DESicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
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Weiter lesen auf FFM.DEFahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
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Weiter lesen auf FFM.DETempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bebraer Straße einführen und die vorhandene Querungshilfe mit einem Zebrastreifen versehen. Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2620 vom 26.04.2018. Die Bebraer Straße ist Teil des Schulwegeplans und die Schulkinder brauchen eine sichere Möglichkeit, die Bebraer Straße zu überqueren. Aktuell besteht diese Möglichkeit nicht. Zudem verleitet die gerade Verkehsführung zu überhöhten Geschwindigkeiten seitens der Autofahrer, was eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt.
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Weiter lesen auf FFM.DEBergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBergen muss besser an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden. Dass man mit dem Bus erst nach Enkheim fahren muss um dort auf die U-Bahn umzusteigen ist keine adäquate und dauerhafte Lösung. Busse fallen aus, befinden sich im Stau und die Umstiegszeit dauert zu lange. Seit 1977 ist im Grenzänderungsvertrag zwischen Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main festgehalten, dass Bergen-Enkheim an das U-Bahn-Netz angeschlossen werden soll. Diese Verpflichtung wurde nur halbherzig ausgeführt, da Bergen genauso wie Seckbach immer noch völlig abgehängt ist. Dies erkennt man daran, wenn man sich den Verkehr in der Marktstraße anschaut. Auch im Nahverkehrsplan 2025+ von traffiq (https://www.traffiq.de/fileadmin/user_upload/Nahverkehrsplan_2025/Nahverkehrsplan_der_Stadt_Frankfurt_am_Main_2025_.pdf) wurden Lösungsvorschläge gesucht, um Bergen besser anzubinden. Unter anderem wurde hier eine unterirdische Verlängerung der Linie U7 über das Neubaugebiet Leuchte bis nach Bergen bzw. alternativ der Linie U4 von Seckbach bis nach Bergen (Stadthalle Bergen) diskutiert. Dies wäre eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zur RTO, es würde die Fahrtzeit in die Innenstadt verkürzen und eine Entlastung des Verkehrs in Bergen mit sich bringen. Auch der Lohrberg würde damit entlastet werden. Eine Anbindung Bergens an das U-Bahn-Netz würde also erhebliche Vorteile mit sich bringen und Bergen nur noch attraktiver machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEInnerhalb des Frankfurter Stadtgebietes werden zunehmend Blühstreifen als sogenannte Bienenweiden angelegt und die Deutsche Gartenbaugesellschaft fordert dazu auf, den ganzen Monat Mai nicht (den Rasen) zu mähen. Das ist toll und fortschrittlich. Ein kleiner und einfacher Beitrag, den wir alle leisten können, um den für uns so wichtigen Insekten einen Lebensraum und Futter zu bieten. Welchen Sinn ergibt das aber, wenn die angelegten Blühstreifen bodentief abgemäht werden, sobald sie erblüht und von verschiedenen Wildbienenarten angenommen wurden? Und das im Mai, dem Monat, in dem genau aus diesem Grund NICHT gemäht werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die verschiedenen Akteure der Stadt Frankfurt sich nicht absprechen. Schade, so lassen sich die Bürger:innen eher nicht mitnehmen auf dem Weg zur "Frankfurt green City". Wir fordern: Lasst die Blühstreifen blühen! Fotos: Leuchte, Bergen-Enkheim, Mai 2024 https://www.frankfurt-greencity.de/de/ https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html
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Weiter lesen auf FFM.DEDas Problem: Auf der Leuchte wird zu schnell und zu unbedacht gefahren. An den Zebrastreifen, besonders Ecke Rangenbergstrasse (beim Tierarzt) ist es für Kinder richtig gefährlich, weil sehr oft ohne zu halten durchgebraust wird. Oder man kriegt fast die Fersen abgefahren, kaum dass man halb über den Zebrastreifen rüber ist. Trotz der guten Beschilderung der Zebrastreifen, werden dort die Verkehrsregeln missachtet. Lösungsvorschlag: Eine Geschwindigkeitsmessanzeige mit Kindermotiv, die ein gewisses Bewusstsein schafft.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Stadt Frankfurt braucht dringend ein Konzept zur Vermeidung von Lichtverschmutzung. Die Städte werden weltweit immer heller, das hat Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und den Menschen. Der Tag-Nacht-Rhytmus bei Mensch und Tier wird gestört, die Lebewesen stehen unter Stress und das Insektensterben wird beschleunigt. Die Fachgruppe Dark Sky empfiehlt dazu vor allem folgende Punkte: - Künstliches Licht nachts nur einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Insbesondere naturnahe Bereiche sollten nicht beleuchtet werden. - Licht sollte mithilfe von voll abgeschirmten Leuchten nur dorthin gelenkt werden, wo es benötigt wird, auf die Verkehrs- oder tatsächlich zu beleuchtende Fläche. Insbesondere sollten keine Naturelemente (Bäume, Felsen, Gewässer) angestrahlt werden. Zudem darf kein Licht unnütz nach oben und horizontal abstrahlen. Diese Maßnahme hilft auch Blendung zu vermeiden. - Die Lichtmenge sollte möglichst gering gewählt werden, oft ist eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von wenigen Lux ausreichend. - Licht sollte nur bedarfsorientiert eingeschaltet werden, etwa durch Einsatz von Zeitschaltuhren, Schaltern oder Bewegungsmeldern. - Weißes Licht sollte möglichst wenige Blauanteile enthalten. Deswegen ist warmweißes und gelbes Licht mit einer äquivalenten Farbtemperatur von weniger als 2700 Kelvin (K), keineswegs aber über 3000 K, einzusetzen. Diese sollte man in das Konzept miteinbeziehen.
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Weiter lesen auf FFM.DEEine Fahrradspur, auf der südlichen Seite vom alten Rathaus für die kommende Sperrung der Marktstraße ca. 2 Jahre während der Restaurierung des Rathauses, schlage ich vor. Derzeit ist für 4 Wochen dort die Marktstr. gesperrt und es gibt nur einen Durchgang an der nördlichen Seite des Rathauses und dort ist ein Schild "Durchfahrt verboten" mit einen Fahrrad darauf (Verkehrszeichen 250). An dieses Schild hält sich aber kein Fahrradfahrer und im 2-Minuten-Takt fahren Ironman-Profis und alles anderen Fahrradfahrer dort durch. Die Marktstr. ist ein Streckenteil des Ironman und wird somit als Probestrecke genutzt. Auf der südlichen Seite ist genug Platz für eine Arbeitsgerüst und eine Fahrradspur und die Fußgänger werden auf der nördlichen Seite nicht so erschreckt.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Borsigallee / Bessemenerstraße liegt die Kita Zauberkasten. Lt. eigenen Angaben hat die Kita Betreuungsplätze für 50 Krippenkinder und für 60 Kindergartenkinder. Die Borsigallee wird hier regelmäßig zum Rasen genutzt. Sei es der spontane Gasfuß oder ein Sprint von der Ampel an der Ubahn Station Enkheim oder die Show vorbei am Kiosk, mit quietschendenReifen die Kurve vom Hessen Center zu nehmen. Abgesehen davon, dass die meisten normal fahren, nimmt dieses Verhalten gefühlt zu. Ist ja nicht so, dass jemand mal die Kontrolle verlieren könnte. Traurig das Kinder wohl weniger wichtig sind. Kinder reißen sich gerne mal los oder hauen gar ab, sind weniger aufmerksam wenn sie sich von ihren Freunden verabschieden. Ja, die Eltern sollten dabei sein, aber jeder der Kinder in der Familie hat, sollte wissen wie schnell sich so ein Kind losreist oder auf spontane Ideen kommt. Ja, auch bei 30kmh können Kinder zu Schaden kommen aber das Risiko ist halt einfach wesentlich geringer.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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Weiter lesen auf FFM.DEBeschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!
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Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt. Wir fahren hierdurch oft in andere Stadtteile oder Städte, diese zeigen, welche tollen Spielplätze und Spielgeräte es gibt. Das wünschen wir uns auch für Bergen-Enkheim! Möglichst bald!!! Siehe auch: https://www.fnp.de/frankfurt/trist-trister-spielplatz-90261225.html
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Weiter lesen auf FFM.DESicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
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Weiter lesen auf FFM.DEFahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
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Weiter lesen auf FFM.DETempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bebraer Straße einführen und die vorhandene Querungshilfe mit einem Zebrastreifen versehen. Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2620 vom 26.04.2018. Die Bebraer Straße ist Teil des Schulwegeplans und die Schulkinder brauchen eine sichere Möglichkeit, die Bebraer Straße zu überqueren. Aktuell besteht diese Möglichkeit nicht. Zudem verleitet die gerade Verkehsführung zu überhöhten Geschwindigkeiten seitens der Autofahrer, was eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt.
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